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Hersteller
und Inverkehrbringer von Produkten in Europa haben die grundlegenden
Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen durch eine Konformitätsbewertung
zu prüfen und nachzuweisen.
- Rechtsgrundlagen und Anforderungen
ermitteln
- Umsetzungskonzept mit Pflichten und Maßnahmen
- Gefahrenanalysen, Technische Dokumentation
- Produktherstellung, Benutzerinformation prüfen
- Jährliche Aktualisierung von Rechtsverzeichnis und Einzelpflichten,
Auditierung der Pflichtenerfüllung
Pflichten zur CE-Kennzeichnung
bestehen für Neuprodukte wie Gebrauchtprodukte im Verkauf,
als auch Herstellprodukte und Sondermaschinen für den Eigenbedarf.
Dies betrifft Anlagen, Maschinen, Arbeitsgeräte, Sicherheitseinrichtungen,
Medizinprodukte wie Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Textilien
sowie Geräte, Druckbehälter, Ausrüstungen, Waagen,
Spielzeug u. dgl.
Der
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