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Tätigkeiten
und Unterlassungen von Inhaber oder Geschäftsführer, Bereichsleiter,
Betriebsbeauftragte und Mitarbeiter sind vom Gesetzgeber umfassend
geregelt, können Haftungsansprüche, Bußgelder oder
Strafrechtliche Verfolgung nachziehen. Pflichtverletzungen gefährden
auch den Versicherungsschutz.
- Pflichten aus Genehmigungen
und Aufträgen
- Haftungen als Leitende, Beauftragte oder Mitarbeitende Person
- zur Produkteherstellung oder Dienstleistungserbringung,
im Betrieb von Anlagen, im Umgang mit Maschinen und Stoffen
- Pflichten und Aufgaben können delegiert werden, die delegierende
Person
behält jedoch die Verantwortung für das Ergebnis und muss
Maßnahmen zur Personalwahl, Qualifizierung und Überwachung
durchführen.
Vermeidung bzw. Minimierung von
Ansprüchen wegen mangelhaftem Produkt, entstandener Schäden,
nicht eingehaltener Betriebspflichten, nicht erfüllter Dokumentationspflichten,
nicht durchgeführter Maßnahmen zur Verhütung von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten oder zum Schutz von Menschen
und Umwelt.
Der
Weg zu uns |